Neuer Leistungsauftrag für Fachstellen APP Schwyz Mehr Unterstützung für Familien und Suchtbetroffene Ab 2026 gilt für die Fachstellen der APP Schwyz ein neuer Leistungsauftrag des Amts für Gesundheit und Soziales, der bis 2030 läuft. Damit können bewährte Angebote fortgeführt und zusätzliche Leistungen für die Schwyzer Bevölkerung eingeführt werden.Chefärztin und Bereichsleiterin Angelika Toman betont: «Wir freuen uns, zusätzliche Angebote realisieren und bestehende mit Kantonsunterstützung weiter ausbauen zu können.»Neue Angebote ab 2026: Die Fachstelle Einzel-, Paar- und Familienberatung (EPF) übernimmt Aufgaben in der familienzentrierten Vernetzung. Es wird ein Case Management für besonders vulnerable Familiensysteme mit Säuglingen und Kleinkindern ermöglicht, damit betroffene Familien alle notwendigen Unterstützungen in Anspruch nehmen können. Neu ist auch das Angebot der Kinderanhörung, das von den Gerichten finanziell getragen und losgelöst vom Leistungsauftrag lanciert wird. Dies ermöglicht es Gerichten, in Scheidungsverfahren Gespräche mit den betroffenen Kindern bei der EPF in Auftrag zu geben. «Dadurch können wir gewährleisten, dass Kinderanliegen bei Scheidungen ausreichend gewürdigt und berücksichtigt werden», so Angelika Toman Die Präventionsfachstelle gesundheit schwyz stärkt ihre Aktivitäten in Selbsthilfe und Sexualpädagogik. Auch die Suchtprävention wurde bereits 2024 ausgebaut. In Suchtberatung und -therapie bleiben kostenlose Erstgespräche für Angehörige bestehen; für die Substitutionsbehandlung wurden verbesserte Rahmenbedingungen vereinbart.Diese Erweiterungen bedeuten einen weiteren Schritt für die nachhaltige psychosoziale Versorgung im Kanton Schwyz.